Formulare

Hier finden Sie eine Vielzahl an Formularen, die für die Einholung der erforderlichen Daten zur Vorbereitung unserer Urkunden dienen.


 


Fertigt der Notar auftragsgemäß den Entwurf eines Vertrags, so fallen hierfür Gebühren an, auch wenn später keine Beurkundung erfolgt (KV Nr. 21302 ff. GNotKG). Bei späterer Beurkundung im selben Notariat werden die Entwurfsgebühren auf die Beurkundungsgebühren angerechnet (Vorbem. KV 2.1.3 Abs. 2 GNotKG).


Notariatsverwalterin Dr. Anika Gilberg anstelle des Notars Gerd Dedekind
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