UNTERNEHMEN

Ein Unternehmer muss nicht nur betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte, sondern auch viele rechtliche As­pekte berücksichtigen. Zur Vermeidung schwerwiegender Fehler bedarf es kompetenten Rates, etwa bei der Gründung und Führung eines Unternehmens sowie der Planung der Unternehmensnachfolge. Der Notar ist schon aufgrund seiner Erfahrung bei der Beantwortung der in diesem Zusammenhang auf­tre­tenden Fragen eine verlässliche Hilfe.

Optimale Rechtsform

Die erste Frage ist die nach  der optimalen Rechtsform. Bei der Auswahl sind zahlreiche Faktoren zu   be­­rück­sichtigen. In rechtlicher Hinsicht fallen besonders Aspekte des   Gesellschaftsrechts, des Han­dels­bi­lanzrechts und des Steuerrechts ins Gewicht. Von besonderer Bedeutung für die Wahl der Rechtsform ist auch die Haftungsfrage.

Firma

Bei der Auswahl des zulässigen Firmennamens und der Klärung von Zweifelsfragen ist der Notar be­hilf­lich. Die "Firma" ist der Name, mit dem das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist und im Ge­schäfts­verkehr auftritt. Sie muss so gewählt werden, dass sie zur Kennzeichnung des Unternehmens ge­eig­net ist und sich von anderen Firmen deutlich  unterscheidet. Der Firmenname kann auch ein un­ter­schei­dungskräftiger Phantasiename, der nicht dem Unternehmensgegenstand entnommen ist sein (z.B. "Paradiso GmbH" für Sonnenstudio). In jedem Fall muss sich die Rechtsform des Unternehmens aus ein­em entsprechenden Zusatz erkennen lassen.

Eintragungen im Handelsregister

Sofern sich bestimmte, für den Geschäftsverkehr bedeutsame Verhältnisse eines Unternehmens ändern, muss dies in das Handelsregister eingetragen werden. Eintragungspflichtig sind beispielsweise:

  • Wechsel in der Geschäftsführung; Erteilung/Widerruf von Prokura,
  • Änderung der Firma,
  • Änderung des Unternehmenssitzes; Errichtung von Zweigniederlassungen,
  • Änderung der Gesellschafter bei OHG und KG und
  • Änderung des Gesellschaftsvertrages bei Kapitalgesellschaften.

Die  Anmeldungen der eintragungspflichtigen Tatsachen beim Handelsregister bedürfen der notariellen Be­glaubigung. Der Notar formuliert den Text der Anmeldung und überwacht die richtige Eintragung im Handelsregister. Der  Notar berät auch umfassend über die mit der Eintragung zusammenhängenden Fra­gen und klärt etwaige Zweifelsfragen mit dem Registergericht. Die Notarkosten für die Anmeldung halten sich dabei in bescheidenen Grenzen. 

Umorganisation und Verkauf von Unternehmensanteilen

In einem  sich schnell wandelnden wirtschaftlichen Umfeld werden Maßnahmen wie  die Umwandlung in eine andere Rechtsform, Zusammenschlüsse und  Verschmelzungen auch bei mittelständischen und klein­­­en Unternehmen immer häufiger. Typische Beispiele für solche Veränderungen eines eingeführten Be­triebs sind der Verkauf von Unternehmensanteilen, die Umwandlung von Unternehmen und auch die Betriebsaufspaltung.

In der Sache handelt es sich hier um komplizierte rechtliche Vorgänge, weshalb der Gesetzgeber in viel­en Fällen die Beratung durch den Notar vorgesehen  hat.

Unternehmensnachfolge

Wird  die Notwendigkeit, eine sinnvolle Nachfolgeregelung zu finden, nicht  rechtzeitig erkannt, kann dies schnell zur Krise führen. Dabei geht es  auch um zahlreiche Arbeitsplätze. Vorrangige Ziele der Nach­folgeregelung werden die Erhaltung des Betriebes und die Versorgung des ausscheidenden Sen­ior­chefs bzw. seiner  Angehörigen sein. Dabei kommt es darauf an, geeignete Nachfolger für Inhaberschaft und Geschäftsführung frühzeitig auszuwählen und möglichst  noch während der aktiven Phase des Sen­ior­­chefs in den Betrieb  einzubinden.

Der Unternehmer muss allerdings nicht nur an die geplante Unternehmensnachfolge denken. Vielmehr sollte auch an den Fall des plötzlichen Versterbens gedacht werden. Gerade in diesem Fall kann das Un­ter­lassen einer testamentarischen Anordnung das Ende eines jungen und aufstrebenden Unternehmens bedeuten.

Insgesamt muss dringend davon abgeraten werden, ohne eine sachverständige Beratung selbst etwa mit einem eigenhändigen Testament die Nachfolge regeln zu wollen. So ist  insbesondere eine Ab­stim­mung mit den gesellschaftsvertraglichen  Regelungen notwendig. Sie bei den Möglichkeiten einer aus­ge­wog­enen testamentarischen oder vertraglichen Regelung zu beraten, ist eine wesentliche Aufgabe des Notars.

Notariatsverwalterin Dr. Anika Gilberg anstelle des Notars Gerd Dedekind
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