STREITVERMEIDUNG, SCHLICHTUNG & MEDIATION

Ob Scheidungsvereinbarung, Erbauseinandersetzung oder notarielle Vermittlung nach dem Sachen­rechts­bereinigungsgesetz: Die Einschaltung des Notars hilft nicht nur, künftigen Streit zu vermeiden, son­dern auch einen einmal entstandenen Streit wieder aus der Welt zu schaffen. Wir Notare sind als Träger eines öffentlichen Amtes auf dem gesamten Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege tätig. Durch unsere betreuende und beratende Funktion helfen wir in vielfältiger Weise, Streit von vornherein zu ver­meiden oder bereits entstandenen Streit im Wege einer einvernehmlichen Lösung beizulegen. Aber auch dort, wo keine Einigung möglich ist, können wir Notare aufgrund unserer unabhängigen und un­par­tei­isch­en Stellung sowie unserer Fachkunde als Schiedsrichter einen Streit entscheiden. Durch die Ein­schal­tung eines Notars werden so langwierige und kostenträchtige Streitigkeiten vor Gericht vermieden.

Bei Vertragsschlüssen kommen Streitigkeiten unter den verschiedenen Beteiligten eines Vertrages oft gar nicht erst auf, weil Notare als professionelle Berater von vornherein beteiligt sind - bei der Be­rat­ung, der Erstellung von Entwürfen, dem eigentlichen Vertragsschluss (Beurkundung) und der Ab­wick­lung (Voll­zug). In all diesen Phasen sind wir Notare, anders als der Rechtsanwalt, den Interessen beider Par­tei­en verpflichtet.

Aufgrund unserer gesetzlichen Stellung als unabhängige und unparteiische Betreuer der Beteiligten achten wir auf einen gerechten Interessensausgleich  aller Vertragsparteien. Die gesetzlichen Auf­klä­rungs-, Prüfungs- und  Belehrungspflichten sowie die vorgeschriebenen Förmlichkeiten nach dem Be­ur­kund­ungsgesetz tragen dazu bei, dass offene Fragen und Probleme schon vorab und im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss geklärt werden. Die notarielle Urkunde wird klar, unzweifelhaft und ohne offene Punkte formuliert. Als öffentliche Urkunde erbringt sie den vollen Beweis des beurkundeten Vorgangs, als Vollstreckungstitel erspart sie den Gang zum Gericht.

Vier Vorteile der notariellen Schlichtung stechen besonders hervor:  

  • Schlichtung  ist mehr als ein Gerichtsverfahren: Die Beteiligten selbst bestimmen das Ergebnis. Es gibt keine Gewinner oder Verlierer.
  • Die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens unterbricht die Verjährung - das bedeutet Zeitgewinn für Verhandlungen.
  • Aus der Schlichtungsvereinbarung kann unmittelbar vollstreckt werden - wie aus einem Gerichtsurteil.
  • Einigungen vor einer unabhängigen Stelle wie dem Notar sind in der Regel  schneller, unbürokratischer und billiger als ein Gerichtsurteil.
  • Durch  Landesrecht kann vorgeschrieben sein, dass man bei bestimmten Streitigkeiten einen Ein­ig­ungsversuch bei einem Notar oder einer anderen Gütestelle versucht haben muss, bevor man Klage beim Amtsgericht erheben kann. Von dieser Möglichkeit haben als erste Bayern und  Nordrhein-West­falen Gebrauch gemacht.

Aber auch in allen anderen Streitigkeiten kann jederzeit ein Schlichtungsverfahren, eine sog. Mediation, durchgeführt werden. Der Notar hilft unparteiisch, eine für beide Seiten tragfähige Lösung zu finden. So­fern die Beteiligten dies wünschen, formuliert er die Einigung in rechtlich eindeutiger Weise und küm­mert sich um deren praktischen Vollzug. So ist der Erfolg der Schlichtung auch in rechtlicher und wirt­schaft­licher Hinsicht gesichert.

Um dem schlichtenden Notar sowie den Schlichtungsparteien einen Leitfaden für den förmlichen Ablauf eines Schlichtungsverfahrens an die Hand zu geben, hat die Bundesnotarkammer eine Güteordnung be­schlossen.

Notariatsverwalterin Dr. Anika Gilberg anstelle des Notars Gerd Dedekind
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